Alpenverein Burghausen

Robert-Koch-Str..11a 84489 Burghausen: +49 8677 2878 Öffnungszeit, Mittwoch 16.00 - 19:00 Uhr

Mitgliedsbeitrag

  Jahresbeiträge ab 2021

Kategorie                      Jahresbeitrag Beitrag ab
September
Aufnahme-
gebühr
A-Mitglied    ab vollendetem 25. Lebensjahr 1)   62,-€   31,-€  10,-€

B-Mitglied   
- Ehepartner/Lebenspartner eines A-Mitglieds.  3)
- Senioren ab den 70. Lebensjahr auf Antrag  1)
- Mitglieder, die aktiv in der Bergwacht tätig sind. (Nachweis)
- Schwerbehinderte A-Mitglieder ab vollendetem 25.LJ 1)2)

 

  36,-€

 

  18,-

 

  10,-€

C-Mitglied
Mitglieder, die als A- oder B-Mitglied oder Junior, einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins angehören. Oder einer Sektion des ÖAV oder des AVS angehören.

 

  22,-€

 

  11,-€

 

  --

D-Mitglied 
ab vollendetem 18. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr 1)


  36,-€
 
  18,-€
 
  10,-€

Kind / Jugend
Einzelmitglied bis vollendetem 18.Lebensjahr.  1)


  20,-€
 
  10,-€
 
  --

Familienbeitrag
gemeldete Kinder und Jugendliche bis zum vollendetem 18. Lebensjahr 1) sind beitragsfrei, wenn beide Elternteile Mitglied sind

 

  98,-€

 

  48,-€

 

  20,-€

Alleinerziehende

Auf Antrag, Elternteil und dessen Kinder oder Jugendliche bis vollendetem 18. Lebensjahr.  1)

62,-€ 31,-€ 10,-€

 

1) Für die Einordnung in eine Beitragskategorie sind jeweils die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres (am 1. Januar) maßgebend. Das Mitglied hat den Beitrag für jene Kategorie an die Sektion zu entrichten, der es zu Beginn des Kalenderjahres angehört. Die Umstufung in eine neue Kategorie erfolgt jeweils in dem seinem Geburtstag folgenden Jahr.

Ein unterjähriger Kategoriewechsel (z.B. durch Heirat) ist nicht möglich.

2) Gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises und einem Grad der Behinderung von mind. 50 Prozent.

3) Ehepaare oder Gleichgestellte (eheähnliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche eheähnliche Lebensgemeinschaften) mit gemeinsamen Wohnsitz und Kontoverbindung.


Der Mitgliedsbeitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum immer für das gesamte Kalenderjahr bzw. ab September für den Rest des Kalenderjahrs (halber Beitrag).

Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht bis 30. September des laufenden Jahres gekündigt wird. Das gleiche gilt bei einem Sektionswechsel.

Anträge auf Ermäßigung (z.B. B-Mitgliedschaft, Mitglieder ab 70 Jahre) wirken sich im Folgejahr aus und müssen bis 30. Oktober eingehen.

Die Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrags ist für eine Mitgliedschaft notwendig, eine andere Zahlweise ist nicht möglich.

 

 

 

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